unsere Fördermöglichkeiten

Finden Sie die passende Förderung für Ihr Projekt

Regionalbudget

Regionalbudget

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt relevant sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Gefördert werden können Projekte, bei denen die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert ist und deren Kosten maximal 20.000 € netto betragen.

Wichtig: Eine Unterstützung ist nur für Einzelprojekte möglich, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Weiterhin sind gegebenenfalls notwendige Genehmigungen (Grundstückseigentümer, Baugenehmigung, Naturschutz etc.) dem Förderantrag beizulegen.

Die wichtigsten Eckdaten

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Mindestzuschuss muss 2.000 EUR betragen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
  • Mit der LAG muss nach der Projektauswahl ein Vertrag geschlossen werden.
  • Der*die Projektträger*in muss der LAG bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres die bezahlten Rechnungen und die Verwendungsnachweise einreichen.
  • Projektträger*innen können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein. 
  • Welche Ausgaben sind förderfähig?

    Förderfähig sind:

    • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
    • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern *
    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“) *
    • Inwertsetzung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen *
    • Schaffung, Inwertsetzung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen *
    • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
    • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen 
      • in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, 
      • in kleine Infrastrukturen, 
      • in Basisdienstleistungen, 
      • zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, 
      • zugunsten des ländlichen Tourismus 
      • und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können;
        und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
    • Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen) *
    • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte) *
    • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung) *

    *keine Ersatzinvestitionen, Sanierung oder Anschaffung gebrauchter Gegenstände

  • Welche Fördersätze gelten?

    Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie festgelegt. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung und einer Premiumförderung. Die Basisförderung stellt die Mindestförderung für ein ausgewähltes Projekt dar. Der Fördersatz der Basisförderung ist abhängig von der Rechtsform der Projektträger*innen. Eine Premiumförderung ist nur für Vorhaben möglich, die eine besondere Qualität aufweisen. Die Bewertung findet anhand der Projektauswahlkriterien statt. 


  • Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    1. Bewerbung
    Eignet sich das Projektvorhaben für die Bundesförderung „Regionalbudget“, reichen Sie während eines Förderaufrufs einen Förderantrag inklusive aller relevanter Unterlagen (Sicherung der Gesamtfinanzierung, Genehmigungen etc.) beim Regionalmanagement der LEADER-Region Osteifel-Ahr ein:

    unterzeichnet und im Original:
    Verbandsgemeinde Adenau
    Kirchstr. 15-19
    53518 Adenau

    vorab per E-Mail:
    theresa.goebel@sweco-gmbh.de 

    2. Bewertung
    Zuständig für die Auswahl der Projekte ist das Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält, basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Projektauswahlkriterien.

    3. Vertrag
    Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die Projektträger*innen eine schriftliche Benachrichtigung durch die Geschäftsstelle. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird ein Vertrag abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner*innen dokumentiert werden.

    4. Weitere Schritte
    Der*die Projektträger*in tritt in Vorleistung, das heißt Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle eingehen:

    • Zahlungsantrag
    • Belegliste inklusive Kopien der Rechnungen, Belege
    • Dokumentation der Markterkundung / Vergabe

      Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.