unsere Fördermöglichkeiten

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Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Haben Sie eine innovative Idee, die die LEADER-Region Osteifel-Ahr nachhaltig voranbringt? Dann könnte Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommen! Falls Sie sich unsicher sind, welches Förderprogramm für Ihr Projekt relevant sein könnte, nehmen Sie gerne Kontakt zum Regionalmanagement auf. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Unter dem Motto „weltoffen und in der Region verwurzelt“ stellt die LAG Osteifel-Ahr jährlich Mittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten zur Verfügung. Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden in Förderaufrufen gemeinsam ein, sich zu bewerben.

Ob ein Vorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt gefördert wird, hängt davon ab, inwieweit es der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dient und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärkt. Jedes Einzelprojekt kann mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Dies ist eine Festbetragsförderung (100%-Förderung), das heißt die Fördersumme darf maximal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Förderfähig sind nur Sachkosten. Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.

Wichtig: Eine Unterstützung ist nur für Einzelprojekte möglich, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Weiterhin sind gegebenenfalls notwendige Genehmigungen (Grundstückseigentümer, Baugenehmigung, Naturschutz etc.) der Interessensbekundung beizulegen.

  • Die wichtigsten Eckdaten

    Die wichtigsten Eckdaten

    • Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden.
    • Die Höhe der Förderung der einzelnen Projekte liegt bei maximal 3.000 €.
    • Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zur erbringen. Gebrauchte Gegenstände sind von einer Förderung ausgeschlossen.
    • Es können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisation oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen bewerben. Sollte der Antragsteller keine rechtsfähige Körperschaft (z.B. Verein) sein, kann eine der beteiligten Personen (mind. 18 Jahre alt) die Interessenbekundung für die Gruppe übernehmen. Parteipolitische Initiativen, kommunale Körperschaften und Unternehmen können sich nicht beteiligen.
    • Alle Rechnungen müssen auf den*die Projektträger*in ausgestellt sein.
    • Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines*einer Bürgermeister*in gezahlt werden.
    • Das Bürgerprojekt muss im Gebiet der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und/oder der Stadt Mayen liegen.
    • Alle geförderten Projekte müssen mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein: Wohnen und LebenTourismus und WirtschaftNatur und Landschaft.
    • Pro Antragsteller können bis zu drei Projekte innerhalb einer Förderperiode (2023-2029) gefördert werden.
    • Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen.
  • Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    Wie läuft die Förderantragsstellung ab?

    1. Bewerbung
    Eignet sich das Projektvorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt, reichen Sie während eines Förderaufrufs eine Interessensbekundung beim Regionalmanagement der LEADER-Region Osteifel-Ahr ein:

    unterzeichnet und im Original:
    Verbandsgemeinde Adenau
    Kirchstr. 15-19
    53518 Adenau

    vorab per E-Mail:
    theresa.goebel@sweco-gmbh.de

    2. Bewertung
    Zuständig für die Auswahl der Projekte ist das Entscheidungsgremium mit Steuerungsfunktion. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält, basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Regelungen und Projektauswahlkriterien.

    3. Zielvereinbarung
    Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die*die Projektträger*in eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird eine Zielvereinbarung (Muster) abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner*innen dokumentiert werden. Erst mit Unterzeichnung der Zielvereinbarung darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. 

    4. Weitere Schritte
    Der*die Projektträger*in tritt in Vorleistung, das heißt die Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle in Adenau eingehen:

    • Kurzer Sachbericht / Bestätigung der Durchführung des Einzelprojektes durch den*die Projektträger*in,
    • Rechnungen bzw. ähnliche Belege, die auf den*die Projektträger*in ausgestellt sind,
    • Nachweise für die Durchführung (Presseberichte, Fotos oder sonstige Nachweise),
    • Schreiben inklusive Zahlungsaufforderung und Bankverbindung.

    Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.