Die wichtigsten Eckdaten:
• Mit dem Bürgerprojekt muss ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt werden. • Die Höhe der Förderung der einzelnen Projekte beträgt maximal 2.000 €.
• Förderfähig sind Sachkosten, mögliche Arbeitsleistungen sind ehrenamtlich zur erbringen.
• Es können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nichtregierungsorganisation oder auch lose Zusam- menschlüsse von Einzelpersonen bewerben. Sollte der Antragsteller keine rechtsfähige Körperschaft (z.B. Verein) sein, kann eine der beteiligten Personen (mind. 18 Jahre alt) die Interessenbekundung für die Gruppe übernehmen. Parteipolitische Initiativen, kommunale Körperschaften und Unternehmen können sich nicht beteiligen.
• Das Bürgerprojekt muss im Gebiet der Verbandsgemeinden Adenau, Bad Breisig, Brohltal, Vordereifel oder der Stadt Mayen umgesetzt werden.
• Die Interessenbekundung muss bis zum 15.03.2023 bei der Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel in Adenau eingereicht sein.
• Nach Beendigung des Bürgerprojekts sind ein Kostennachweis und ein Durchführungsbericht vorzulegen. Die Umsetzung und Abrechnung des Bürgerprojekts muss bis spätestens 01.10.2023 (späteste Vorlagefrist bei der LAG) erfolgt sein.
• Pro Antragsteller können in der gesamten Förderperiode bis zu drei Projekte eingereicht werden.
• Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen!
Wenden Sie sich bei Projektideen, Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Regionalmanagement Theresa Göbel c/o Sweco GmbH, Koblenz 0261-30439-21 oder 0170 9842743 theresa.goebel@sweco-gmbh.de | LAG Geschäftsführung Bernhard Jüngling c/o Verbandsgemeinde Adenau 02691-305-100 bernhard.juengling@adenau.de |