Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht!
LAG Rhein-Eifel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!
Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.
Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf | |
Fördermittelbudget: | 41.723,12 € (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung) |
Datum des Aufrufs: | 26.05.2023 |
Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: | 30.06.2023 (Ausschlussfrist) |
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: | Anfang Juli (voraussichtlich) |
Frist für Projektabschluss und Abrechnung: | 30.09.2023 |
Inhalt des Aufrufes: | Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget |
Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: | Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel |
Welche Ausgaben können gefördert werden?
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Gar- ten- und Grünflächen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsor- gung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infra- struktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine In- frastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Er- schließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis- dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)
Welche Voraussetzungen gelten?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR betra- gen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
- Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
- Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
- Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Welche Fördersätze gelten?
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular
Basisförderung | Premiumförderung | |
private Zuwendungsempfänger | 35 % | 45 % |
gemeinnützige Zuwendungsempfänger | 50 % | 75 % |
öffentliche Zuwendungsempfänger | 65 % | 75 % |
Ablauf des Auswahlverfahrens
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 30.06.2023).
- Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
- Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
- Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget
- Abschluss eines Vertrags mit der LAG Rhein-Eifel.
- Umsetzung des Projekts und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2023
Bitte beachten Sie,
- dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
- dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
- dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.