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aktuellen Nachrichten aus der LEADER-Region

Förderaufruf

8. Aufruf zur Einreichung von Projekten im Regionalbudget

Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht!

LAG Rhein-Eifel fördert über Regionalbudget Kleinstprojekte!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. 

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

Wohnen und Leben

Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen und Angebote für alle

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Tourismus und Wirtschaft

Ausbau regionaler Strukturen und Wertschöpfung in Tourismus und Wirtschaft

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Natur und Landschaft

Erhalt und nachhaltige Nutzung der besonderen landschaftlichen Potenziale

Mehr

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf

Fördermittelbudget:

85.016,26 € (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)

Datum des Aufrufs:

13.04.2023

Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen:

14.05.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium:  

25.05.2023 (voraussichtlich)

Frist für Projektabschluss und Abrechnung:

30.09.2023

Inhalt des Aufrufes:Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget

Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe:

Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau

Welche Ausgaben können gefördert werden?

- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen) 

- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern 

- Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume          zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“) 

- Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Gar-      ten- und Grünflächen 

- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen 

- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsor-    gung der dabei anfallenden Abrissmaterialien 

- Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene 

- Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infra-            struktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine In-        frastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen          Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und        die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung 

- Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Er-          schließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und                      Ingenieurleistungen) 

- Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des        Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte) 

- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis-        dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)

Welche Voraussetzungen gelten?

- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. 

- Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR betra-    gen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. 

- Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht                      förderfähig. 

- Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein. 

- Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein. 

- Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen      gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich    „Downloads“ veröffentlicht.

Welche Fördersätze gelten?

Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular


Basisförderung

Premiumförderung

private Zuwendungsempfänger 

35 %

45 %

gemeinnützige Zuwendungsempfänger

50 %

75 %

öffentliche Zuwendungsempfänger

65 %

75 %

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 30.06.2023).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium. 
  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget
  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Rhein-Eifel.
  6. Umsetzung des Projekts und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2023


Bitte beachten Sie, 
   - dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden              können.
   - dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
   - dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.