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aktuellen Nachrichten aus der LEADER-Region

Förderaufruf

2. Aufruf zur Einreichung von Projekten in der LEADER-Förderperiode 2023-2027

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

Wohnen und Leben

Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen und Angebote für alle

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Tourismus und Wirtschaft

Ausbau regionaler Strukturen und Wertschöpfung in Tourismus und Wirtschaft

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Natur und Landschaft

Erhalt und nachhaltige Nutzung der besonderen landschaftlichen Potenziale

Mehr

Wichtige Eckdaten zum 2. Förderaufruf

Fördermittelbudget:

464.152,00 € (EU-Mittel, davon bis zu 136.667 Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)*

*Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt

Datum des Aufrufs:

15.01.2024

Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen:

15.03.2024 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium:  

17.04.2024

Themenbereiche:  

Vorhaben, die zur Umsetzung der LILE beitragen

Stelle für die Einreichung der Anträge:

Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-1953518 Adenau

Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze

Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter im Bereich Downloads veröffentlicht.

Weitere Informationen

Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular

Petra Heinen-Manz
Regionalmanagement Rhein-Eifel
Telefon +49 261 30439-64
petra.heinen-manz@sweco-gmbh.de

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 15.03.2024).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien (veröffentlicht im Downloadbereich der Homepage) und Festlegung des Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.
  4. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den*die Projektträger*in zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen werden können!