Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:
Wichtige Eckdaten zum 2. Förderaufruf | |
Fördermittelbudget: | 464.152,00 € (EU-Mittel, davon bis zu 136.667 Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)* *Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt |
Datum des Aufrufs: | 15.01.2024 |
Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: | 15.03.2024 (Ausschlussfrist) |
Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: | 17.04.2024 |
Themenbereiche: | Vorhaben, die zur Umsetzung der LILE beitragen |
Stelle für die Einreichung der Anträge: | Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr |
Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter im Bereich Downloads veröffentlicht.
Weitere Informationen
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement oder nutzen Sie das Kontaktformular
Petra Heinen-Manz Regionalmanagement Rhein-Eifel Telefon +49 261 30439-64 petra.heinen-manz@sweco-gmbh.de |
Ablauf des Auswahlverfahrens
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 15.03.2024).
- Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
- Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien (veröffentlicht im Downloadbereich der Homepage) und Festlegung des Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.
- Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den*die Projektträger*in zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen werden können!